Sie möchten sich trennen und wichtige Fragen gemeinsam lösen, ohne sich in langwierigen Auseinandersetzungen zu verlieren? Die kooperative Praxis verbindet anwaltliche Beratung mit einem strukturierten Weg zur außergerichtlichen Einigung.
Als Fachanwalt für Familienrecht begleite ich Sie dabei persönlich. Meine Kanzlei in Sulzbach am Taunus ist für Menschen im Main-Taunus-Kreis und Hochtaunuskreis da – insbesondere aus Bad Soden und Königstein.
Eigene anwaltliche Begleitung, gemeinsames Ziel
In der kooperativen Praxis hat jeder Ehepartner eine eigene anwaltliche Begleitung. Ich vertrete Ihre Interessen, berate Sie unabhängig und bereite mit Ihnen die gemeinsamen Gespräche vor.
Alle Beteiligten arbeiten auf eine Vereinbarung hin, die persönliche Bedürfnisse und wirtschaftliche Möglichkeiten berücksichtigt. Bei Bedarf können im Einvernehmen weitere Fachpersonen hinzugezogen werden, etwa für finanzielle oder steuerliche Fragen.
Was wir gemeinsam klären können
Je nach Ihrer Situation geht es beispielsweise um:
- Unterhalt und die finanzielle Absicherung nach der Trennung
- die gemeinsame Immobilie und bestehende Darlehen
- Vermögen und Unternehmensbeteiligungen
- Absprachen für die Kinder und den künftigen Familienalltag
Meine Erfahrung im Familienrecht und mein wirtschaftlicher Hintergrund helfen mir, diese Themen im Zusammenhang zu betrachten.
Wie die Zusammenarbeit beginnt
Zunächst besprechen wir Ihre Situation, Ihre Ziele und Ihre offenen Fragen. Wir prüfen, ob die kooperative Praxis für Sie infrage kommt und ob auch die andere Seite diesen Weg gehen möchte.
Vor Beginn werden die Regeln der Zusammenarbeit vereinbart. Dazu gehören der Umgang mit Informationen, die Gesprächsführung und die Vergütung. Anschließend werden die anstehenden Themen schrittweise bearbeitet und mögliche Vereinbarungen entwickelt.
Eine bewusste Entscheidung für Verständigung
Die kooperative Praxis setzt voraus, dass beide Seiten bereit sind, offen und eigenverantwortlich an einer Lösung mitzuwirken. Sie müssen nicht bereits in allen Punkten einer Meinung sein.
Eine Besonderheit: Scheitert das Verfahren, stehen die beteiligten Anwälte für einen anschließenden streitigen Gerichtsprozess nicht als Vertreter zur Verfügung. So bleibt die Zusammenarbeit konsequent auf eine außergerichtliche Einigung ausgerichtet.
Passt dieser Weg zu Ihnen?
Sie müssen diese Frage nicht vorab allein beantworten. In einem Erstgespräch klären wir, welche Unterstützung Sie benötigen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Telefon: 06196 / 654 09-21
E-Mail: kanzlei@ra-nicklas.de

