Familienrecht

Bundesrat stimmt Stärkung des Umgangsrecht für leibliche Väter zu

Nunmehr kann ein biologischer Vater künftig ein Umgangsrecht mit seinem Kind auch dann erhalten, wenn noch keine sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind besteht. Voraussetzung ist, dass er ein nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. (Quelle: beck-online)

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Familienrecht

Neues Umgangsrecht stärkt Rechte leiblicher Väter

Bisher hatten unverheiratete Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Diesen Zustand haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Der Gesetzentwurf des neuen Umgangsrechts sieht folgendes vor:

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