Erbrecht

Original des gemeinsamen Testaments verschwunden

Eheleute setzten sich wechselseitig zu alleinigen und beschränkten Erben ein. Zu den Schlusserben des Letztversterbenden setzten sie die beiden Töchter aus der ersten Ehe des Ehemannes ein. Die Ehegatten, deren Ehe kinderlos blieb, verstarben im Abstand von nur 4 Tagen. Das gemeinschaftliche Testament lag nur noch in Fotokopie vor, aus der die vorstehende Erbeinsetzung zu entnehmen war.

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Erbrecht

OLG Oldenburg: „Berliner Testament“ nach der Scheidung

Ein sog. „Berliner Testament“ ist grundsätzlich für beide Eheleute bindend. Das gemeinschaftliche Testament ist aber unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird. Entsprechendes gilt auch, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen bzw. der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Das hat das OLG Oldenburg in einem Erbstreit entschieden.(Quelle: BGH, 12.07.2018 – III ZR 183/17)

Erbrecht

BGH: Erben müssen auch den Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied den Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in einem bekannten Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag, den die Tochter mit Facebook geschlossen hatte, ist demnach Teil des Erbes der Eltern, so dass die Erben den kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben.

Damit fällt der digitaler Nachlass ins Erbe.(Quelle: BGH, 12.07.2018 – III ZR 183/17)

Erbrecht / Bankrecht

Bewertung von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds bei der Erbschaftsteuerfestsetzung

Anteilscheine an einem offenen Immobilienfonds sind im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem niedrigeren Kurswert und nicht mit dem höheren Rücknahmepreis zu bewerten. Ist die Rücknahme der Anteilscheine zum Besteuerungszeitpunkt ausgesetzt, so stellt die fehlende Möglichkeit, die Anteilscheine zum Rücknahmepreis zu liquidieren, einen den Preis beeinflussenden Umstand i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 2 BewG dar. (Quelle: Hessisches FG 16.2.2016, 1 K 1161/15)

Erbrecht

Testamentsauslegung: Wechselbezüglichkeit eines Ehegattentestaments

Haben sich Eheleute in einem Ehegattentestament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und darüber hinaus letztwillig nichts gemeinsam geregelt, ist fraglich, ob die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung grundsätzlich wechselbezüglich und somit bindend ist und daher zu Lebzeiten beider Ehegatten wirksam von einem Ehegatten nur mit Erklärung in notariell beurkundeter Form widerrufen werden kann.

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