OLG Saarbrücken: Ein Umgang ohne Übernachtung …
.. ist jedenfalls dann keine Umgangseinschränkung im Sinne des § 1684 Abs. 4 BGB, solange nicht dadurch eine faktische Umgangseinschränkung entsteht, wenn die Wohnorte des Umgangsberechtigten und des Kindes sehr weit voneinander entfernt sind.
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