OLG Frankfurt/M.: Kein Verwirken des Unterhaltsanspruchs trotz Messerattacke auf unterhaltspflichtige Ehefrau
Die berufstätige Ehefrau wurde vom arbeitslosen Mann tätlich mit dem Messer angegriffen. Der Mann wurde vom Strafrichter verurteilt.Im Rahmen des Scheidungsverfahrens begehrte er nachehelichen Unterhalt, da er Sozialhilfeempfänger ist.
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