Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist heute ein Zentralgebiet in der Rechtsprechung der Zivilgerichte. Dies zeigt sich deutlich an der Errichtung eines nur für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof und von Spezialsenaten bei Oberlandesgerichten.

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht umfasst nahezu alle Bereiche des Zivilrechts.

Rechtsanwalt Nicklas hat nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse für den Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht.


Kreditabsicherung

Dabei geht es um die dingliche Absicherung von Krediten und die Auswirkungen von Vertragsbeendigungen auf dingliche Rechte. Ferner um die Einbindung von nicht verdienenden Ehepartnern als Schuldner für die Kredite des Besserverdienenden.


Bankvertrag, Kreditvertrag

Zum Bankrecht und Kapitalmarktrecht im engeren Sinn gehören der Bankvertrag, der Kreditvertrag, die Kreditsicherung oder z.B. auch die faktische Gesellschafterstellung von Banken.


Bankgeheimnis

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht beeinhaltet auch das Bankgeheimnis. Das Institut des Bankgeheimnisses ist weder gesetzlich geregelt noch verfassungsrechtlich verankert.So erhält z.B. die Staatsanwaltschaft jedwede Auskunft. Auch im Steuerrecht spielt das Bankgeheimnis keine besondere Rolle.

Von besonderem aktuellen Interesse sind im Bankrecht Haftungsfragen, z.B. im Bereich der Anlageberatung oder der Vermögensverwaltung. Die aktuelle Bankenkrise ist nicht lediglich volkswirtschaftlicher Natur. Sie betrifft jeden Einzelnen. Die Methoden der Banken im Zusammenhang mit der Anlageberatung sind häufig zweifelhaft und vielfach Gegenstand der Rechtsprechung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach wie vor sind viele von Banken und Sparkassen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen falsch. Ein Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte lohnt sich fast immer.


Erbschaft

Natürlich spielt das Bankrecht auch deshalb im Erbrecht eine besondere Rolle, weil nach dem Tod des Bankkunden die Banken zunächst die betreffenden Vermögen des Erblassers blockieren, bis die Erbfolge geklärt ist. Das kann Jahre dauern und die Banken müssen in dieser Zeit natürlich auch kontrolliert und überwacht werden.


Erbschein vorlegen

Banken behaupten oftmals der Erbe müsse einen Erbschein vorlegen, um sein Erbrecht zu beweisen. Diese Rechtsansicht ist falsch, wird aber dennoch – gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – von Banken und Sparkassen immer wieder behauptet.

Sollte die Bank darauf bestehen, könnten dem Erben diese Kosten von der Bank erstattet werden.


Testamentsvollstreckung

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht berührt unmittelbar auch das Erbrecht. Auch von Banken werden Testamentsvollstreckungen übernommen. Das hat der Bundesgerichtshof als zulässig bestätigt.