Bankrecht

BGH: 15 Euro für Nacherstellung von Kontoauszügen ist zu teuer

Eine von einer Bank verwendete Klausel, mit der sie für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug pauschal 15 Euro erhebt, ist unwirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nacherstellung für die weit überwiegende Zahl der Kunden tatsächlich deutlich geringere Kosten verursacht. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2013 entschieden (Az.: XI ZR 66/13) (Quelle: beck-online)

Bankrecht

Kein Anspruch eines unseriösen Unternehmens auf Eröffnung eines Girokontos

Bei einem begründeten Verdacht auf Unseriösität kann die Sparkasse die Girokontoeröffnung verweigern. Ein begründeter Verdacht besteht, wenn das Unternehmen oder die an verantwortlicher Stelle handelnden Personen bereits nachweislich mit Verbraucherbeschwerden wegen ihrer Geschäftspraktiken überzogen wurden. Dies trifft vor allem die Unternehmen, die Verbraucher täuschen (z. B. vermeintliche Gratisangebote). VG Gießen. (Quelle: juris)

Bankrecht

Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Banken ist unwirksam

Eine den -inhaltlich gleichlautenden- Bestimmungen in Nr. 18 AGB-Sparkassen und in Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken entsprechende sogenannte Auslagenklausel darf im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden, weil sie diese unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Dies hat der Bundegerichtshof gegen eine Sparkasse sowie gegen eine Bank am 08.05.2012 entschieden (Az.: XI ZR 61/11, XI ZR 437/11). (Quelle: beck-online.de)