Bundestag beschließt mehr Rechte für leibliche Väter…
…sofern sie sich ernsthaft für ihr Kind interessieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Umgang dem Kindeswohl diene.
Weiterlesen ……sofern sie sich ernsthaft für ihr Kind interessieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Umgang dem Kindeswohl diene.
Weiterlesen ….. ist jedenfalls dann keine Umgangseinschränkung im Sinne des § 1684 Abs. 4 BGB, solange nicht dadurch eine faktische Umgangseinschränkung entsteht, wenn die Wohnorte des Umgangsberechtigten und des Kindes sehr weit voneinander entfernt sind.
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