Familienrecht

Zuweisung der Ehewohnung nach der Scheidung

Die Zuweisung einer gemeinsamen Ehewohnung nach der Scheidung eines kinderlosen Ehepaares richtet sich vorrangig danach, wer stärker auf ihre Nutzung angewiesen ist. Im Fall von zwei körperlich behinderten Ehegatten sind in die Abwägung insbesondere der Grad der Pflegebedürftigkeit sowie die sozialen Bindungen an das Umfeld einzubeziehen. 

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Familienrecht

Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils möglich

Wird seit einiger Zeit ein Wechselmodell praktiziert, kann das Gericht dieses auch gegen den Willen eines Elternteils und trotz erheblicher Kommuni­kations­probleme der Eltern anordnen. Voraussetzung ist aber, daß dies dem Kindeswillen entspricht und das Wechselmodell keine nachteiligen Auswirkungen auf das Kind hat.

OLG Dresden, Beschluß vom 30.03.2022 (21 UF 304/21)

Familienrecht und allgemeines Zivilrecht

WhatsApp Erklärungen sind rechtserheblich

Im Rechtsverkehr kommen zunehmend sog. Messenger-Dienste zum Einsatz, auch bei der Kommunikation zwischen Parteien. Ist dieser Weg aber erst einmal eingeschlagen und reicht das Textformerfordernis aus, kann sich die Gegenpartei später nicht darauf berufen, sie habe diesen Kommunikationskanal wieder aufgegeben. Sobald die „zwei blauen Haken“ bei „WhatsApp“ gesetzt sind, gilt eine Nachricht auf diesem Wege als „gelesen“. (Quelle: LG Bonn, Urt. v. 31.1.2020 – 17 O 323/19)

Familienrecht

Getrennter Ehepartner muss Zusammenveranlagung zustimmen

Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist.

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Familienrecht

BGH: Ausbildungsunterhalt in den Fällen: Abitur-Lehre-Studium

Der BGH entschied, dass die Leistung von Ausbildungsunterhalt für ein Studium des Kindes (hier: Medizinstudium) einem Elternteil unzumutbar sein kann, wenn das Kind bei Studienbeginn bereits das 25. Lebensjahr vollendet und den Elternteil nach dem Abitur nicht über seine Ausbildungspläne informiert hat.

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