BGH: Verjährung der Rückforderung einer Schwiegerelternzuwendung
Eine Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist. Das gilt nicht, wenn der Anspruch auf Vertragsanpassung einer Grundstücksschenkung gerichtet ist. Für den gilt die Verjährungsfrist nach § 196 BGB (zehn Jahre).
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