Düsseldorfer Tabelle 2019
Wie jedes Jahr ändert sich zum Jahreswechsel wieder der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Weiterlesen …Wie jedes Jahr ändert sich zum Jahreswechsel wieder der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Weiterlesen …Wie jedes Jahr ändert sich zum Jahreswechsel wieder der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Dieses Jahr allerdings mit weitreichenderen Folgen, als die letzten Jahre.
Weiterlesen …Der Bedarf unterhaltsberechtigter Kinder steigt. Die Erhöhung beruht auf der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags.
Weiterlesen …Eine zumindest geringfügige Anhebung des Kinderfreibetrages unausweichlich. Wann und in welchem Umfang eine Gesetzesänderung erfolgen wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Daher bleiben die Sätze der Düsseldorfer Tabelle zunächst unverändert. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags weist darauf hin, dass zum 1. Januar 2014 die sozialrechtlichen Regelsätze auf monatlich 391 Euro angepasst wurden. Der notwendige Selbstbehalt war bereits im letzten Jahr sehr knapp bemessen. Es wird daher besonders auf die Angemessenheit der in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Beträge zu achten sein. (Quelle: Familienanwälte im DAV)
Ändern wird sich nur der Selbstbehalt: Der notwendige Selbstbehalt wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
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