Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle 2014

Eine zumindest geringfügige Anhebung des Kinderfreibetrages unausweichlich. Wann und in welchem Umfang eine Gesetzesänderung erfolgen wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Daher bleiben die Sätze der Düsseldorfer Tabelle zunächst unverändert. Die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags weist darauf hin, dass zum 1. Januar 2014 die sozialrechtlichen Regelsätze auf monatlich 391 Euro angepasst wurden. Der notwendige Selbstbehalt war bereits im letzten Jahr sehr knapp bemessen. Es wird daher besonders auf die Angemessenheit der in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Beträge zu achten sein. (Quelle: Familienanwälte im DAV)

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