OLG Köln: Betreuungsunterhalt bei Nichtverheirateten
Auch bei gehobenen Einkommensverhältnissen des Mannes wird der Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB nicht nach dem konkreten Bedarf der Kindsmutter ermittelt, sondern nach dem Einkommen, welches die Mutter ohne Geburt und Kindesbetreuung erzielt hätte.
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