Familienrecht auch für Unternehmer, Freiberufler und Manager

Als Fachanwalt für Familienrecht bearbeite ich seit rund 20 Jahren familienrechtliche Mandate.
Durch meine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse kann ich auch Unternehmer, Freiberufler, Manager und leitende Angestellte sehr gut vertreten, weil ich ihre Ängste und Nöte nachvollziehen kann..
So kann insbesondere bei Unternehmern und Freiberuflern eine Scheidung durch unsachgemäße Einschätzung und Bearbeitung der Gesamtsituation neben dem Privaten auch das berufliche Lebenswerk zerstören.
Sehr gute Erfahrungen machen wir mit der außergerichtlichen kooperativen Praxis; siehe hierzu: www.An-Kom.de.
Existenzsicherung
Zusätzlich zu den bekannten Themen bei Trennung und Scheidung müssen bei bestimmten Berufsgruppen komplexe steuerrechtliche, erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Probleme bearbeitet und gelöst werden, um die finanzielle und gesellschaftliche Existenz der Eheleute und der Kinder nach der Scheidung zu sichern.
Bei der Beratung sind daher spezielle Kenntnisse der jeweiligen Berufsgruppen notwendig, um eine umfassende Einschätzung der speziellen Aspekte im Bereich Immobilien, Unterhalt und Altersvorsorge in der Gestaltung vornehmen zu können. Diese Kenntnisse haben wir.
Ehevertrag
Bereits zu Beginn der Ehe ist ein Ehevertrag zwischen den Partnern zu empfehlen. Statt der früher üblichen Gütertrennung bei Unternehmern und Freiberuflern ist heute auch die gesetzliche Form der Zugewinngemeinschaft empfehlenswert, wenn sie auf den Einzelfall angepasst wird.
Ein Ehevertrag ist insbesondere ratsam bei Lebenspartnerschaften. Die völlige Gleichstellung ist noch immer nicht umgesetzt.
Scheidungsfolgen vereinbaren

Eine einvernehmliche Lösung mit dem Ehepartner ist im Trennungsfall zum Wohle der Kinder und der existenziellen Sicherung beider Ehegatten unabdingbar.
Ein dauerhafter, erfolgreicher Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den Eheleuten kann nur kooperativ und beidseitig fair abgeschlossen werden.
Bei geschickter Gestaltung können hohe Ausgleichszahlungen für Zugewinn und Ehegattenunterhalt steuerlich optimiert werden um die damit verbundenen finanziellen Verluste in Grenzen zu halten.
Als Fachanwalt für Familienrecht halte ich aussergerichtliche Folgevereinbarungen für sinnvoll und erstrebenswert; auch um ein schnelles Scheidungsverfahren zu ermöglichen.
Mediation, Kooperative Praxis
Unsere fachgebietsübergreifende Spezialisierung ist wichtig um auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingehen zu können. Daneben sind meine Erfahrungen bei Vertragsverhandlungen großer Projektfinanzierungen, meine umfassenden Kenntnisse als Fachanwalt für Familienrecht und meine Fortbildungen als Mediator (FH) und in der kooperativen Praxis notwendig um die eigentlichen Interessen der Ehepartner herauszuarbeiten, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine Kooperation zum Abschluß einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten zu fördern und zu erreichen.
Dies stellt keine Familienhilfe dar, sondern eine notwendige Hilfe, damit keiner in die Scherben der Ehe tritt und sich dauerhaft verletzt. Die kooperative Praxis dient der Befriedung der Parteien in dieser ungewohnten, oft ungewollten Ausnahmesituation.