Familienrecht

BFH: Adoptionskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 EStG. Dies hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 10.03.2015 klargestellt und damit die Rechtsprechung des III. Senats bestätigt.

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