BGH-Urteil: Ehebedingter Nachteil 2: Ausgleich durch Altersvorsorgeunterhalt
Ein ehebedingter Nachteil besteht darin, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als er bei hinweg gedachter Ehe erwerben würde. Dieser Nachteil wird ausgeglichen, wenn er Altersvorsorgeunterhalt erlangen kann, Az XII ZB 235/13, Beschluss vom 12.3.2014 (Quelle: BGH)