Nachfolgeregelungen
Die Finanzverwaltung registrierte in 2021 deutlich höhere Erbschaften. In 2021 wurden Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Steuern von 118 Milliarden Euro veranlagt (Quelle: Pressemitteilung Stat. Bundesamt Nr. 308 vom 20.07.2022). Damit stieg das steuerlich berücksichtigte Vermögen auf den höchsten Stand seit 2009.
Durch Schenkungen insgesamt wurden im Jahr 2021 Vermögensübertragungen in Höhe von 54,6 Milliarden Euro festgesetzt. Das waren 59,5 % mehr als im Vorjahr.
In vielen Fällen gibt es jedoch Streit um das Erbe:
- Pflichtteilsansprüche, oft von Kindern aus erster Ehe, gegen die Ehefrau
- Streit unter Geschwistern, der meist schon in der Kindheit anlegt ist,
- Streit um den Wert einzelner Nachlassgegenstände,
- oder bei der anschließenden Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
In diesen und anderen Fällen hilft anwaltlicher Rat von unseren Experten.
Rechtsanwalt Nicklas hat langjährige Erfahrungen und nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse für den Fachanwalt für Erbrecht.
Vorsorgemaßnahmen im Privatbereich
Seit 2009 sind im Erbrecht die Regelungen zur Patientenverfügung in das BGB eingeführt worden. Diese finden sich in den §§ 1901a ff. BGB. Da ein Unternehmer sich in jeglicher Hinsicht absichern sollte, sind aber auch die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht unerlässlich.
Patientenverfügung
Hier regelt der Unternehmer, die Fragen des ob und wie der medizinischen Versorgung, verbindlich für Betreuer, Ärzte etc.
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung bestimmt der Unternehmer einen Betreuer d.h. eine Person, die ihn in allen seinen Belangen vertritt. Das ist eine unverzichtbare Regelung wenn man vermeiden möchte, dass eines Tages fremde Dritte das Sagen im Haus oder im Unternehmen haben.
Vorsorgevollmacht
Damit werden die genauen Aufgabenbereiche des Bevollmächtigten oder des Betreuers festgelegt. Auch das ist eine unverzichtbare Regelungsaufgabe für den Unternehmer, der genau bestimmen sollte, wer seine Aufgaben in welcher Form und mit welchem Inhalt auszufüllen hat.