Bankrecht

Österreich schafft Bankgeheimnis ab

Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erreichte die rot-schwarze Koalitionsregierung am 07.07.2015 mit den Stimmen der oppositionellen Grünen. Insgesamt soll das Reformpaket, das Anfang 2016 in Kraft tritt, der Staatskasse rund fünf Milliarden Euro bescheren.

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Bankrecht

BGH: 15 Euro für Nacherstellung von Kontoauszügen ist zu teuer

Eine von einer Bank verwendete Klausel, mit der sie für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug pauschal 15 Euro erhebt, ist unwirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nacherstellung für die weit überwiegende Zahl der Kunden tatsächlich deutlich geringere Kosten verursacht. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2013 entschieden (Az.: XI ZR 66/13) (Quelle: beck-online)

Bankrecht

Bank kann nach Kündigung eines Immobiliendarlehens nur Verzugszins, nicht aber Vorfälligkeitsentschädigung verlangen

Nach der Kündigung eines Immobiliendarlehens durch die Bank ist ihr Schadenersatzanspruch auf die Verzugsverzinsung in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beschränkt. Daneben kann sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies hat am 15.01.2013 der Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens XI ZR 512/11 erklärt. (Quelle: AG Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV))

Bankrecht

Kein Anspruch eines unseriösen Unternehmens auf Eröffnung eines Girokontos

Bei einem begründeten Verdacht auf Unseriösität kann die Sparkasse die Girokontoeröffnung verweigern. Ein begründeter Verdacht besteht, wenn das Unternehmen oder die an verantwortlicher Stelle handelnden Personen bereits nachweislich mit Verbraucherbeschwerden wegen ihrer Geschäftspraktiken überzogen wurden. Dies trifft vor allem die Unternehmen, die Verbraucher täuschen (z. B. vermeintliche Gratisangebote). VG Gießen. (Quelle: juris)

Bankrecht

Auslagenersatzklausel der Sparkassen und Banken ist unwirksam

Eine den -inhaltlich gleichlautenden- Bestimmungen in Nr. 18 AGB-Sparkassen und in Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken entsprechende sogenannte Auslagenklausel darf im Bankverkehr mit Privatkunden nicht verwendet werden, weil sie diese unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Dies hat der Bundegerichtshof gegen eine Sparkasse sowie gegen eine Bank am 08.05.2012 entschieden (Az.: XI ZR 61/11, XI ZR 437/11). (Quelle: beck-online.de)

Bankrecht

Die Europäische Kommission nimmt sogenannte Schattenbanken unter die Lupe und treibt so die umfassende Reform des europäischen Finanzsektors weiter voran.

Mit einer am 19.03.2012 gestarteten öffentlichen Konsultation möchte die Kommission Optionen ausloten, wie diese „Nichtbanken“, die mehr und mehr Kredite vergeben, noch wirksamer reguliert werden könnten. Schattenbanken sind beispielsweise Investmentfonds, Finanzierungsgesellschaften oder Rückversicherer. Sie bieten Anlegern Alternativen zu Bankeinlagen und stellen so eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar. Dabei unterliegen sie nicht den Regulierungen für den regulären Bankensektor, können aber potentielle Risiken für die langfristige Finanzstabilität darstellen. (Quelle: juris)