Bankrecht

Die Europäische Kommission nimmt sogenannte Schattenbanken unter die Lupe und treibt so die umfassende Reform des europäischen Finanzsektors weiter voran.

Mit einer am 19.03.2012 gestarteten öffentlichen Konsultation möchte die Kommission Optionen ausloten, wie diese „Nichtbanken“, die mehr und mehr Kredite vergeben, noch wirksamer reguliert werden könnten. Schattenbanken sind beispielsweise Investmentfonds, Finanzierungsgesellschaften oder Rückversicherer. Sie bieten Anlegern Alternativen zu Bankeinlagen und stellen so eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar. Dabei unterliegen sie nicht den Regulierungen für den regulären Bankensektor, können aber potentielle Risiken für die langfristige Finanzstabilität darstellen. (Quelle: juris)