Familienrecht

BGH: Ausbildungsunterhalt in den Fällen: Abitur-Lehre-Studium

Der BGH entschied, dass die Leistung von Ausbildungsunterhalt für ein Studium des Kindes (hier: Medizinstudium) einem Elternteil unzumutbar sein kann, wenn das Kind bei Studienbeginn bereits das 25. Lebensjahr vollendet und den Elternteil nach dem Abitur nicht über seine Ausbildungspläne informiert hat.

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