Zuweisung der Ehewohnung nach der Scheidung
Die Zuweisung einer gemeinsamen Ehewohnung nach der Scheidung eines kinderlosen Ehepaares richtet sich vorrangig danach, wer stärker auf ihre Nutzung angewiesen ist. Im Fall von zwei körperlich behinderten Ehegatten sind in die Abwägung insbesondere der Grad der Pflegebedürftigkeit sowie die sozialen Bindungen an das Umfeld einzubeziehen.
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