Neue Düsseldorfer Tabelle 2016
Der Kindesunterhalt erhöht sich weiter.
Weiterlesen …Wer mit einem Neuantrag Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben.
Weiterlesen …Der Antragsteller wurde verpflichtet, die Kosten im Umgangsverfahren allein zu tragen. Denn er hat seine Mitwirkungspflicht an der Gutachtenerstellung schuldhaft verletzt. Dadurch wurde das Verfahren erheblich verzögert, KG Berlin, 14.09.2015, 3 WF 119/15. (Quelle: juris)
Die elterliche Unterhaltspflicht besteht auch während der Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, das als Orientierungsphase zu werten ist.
Weiterlesen …Der Bedarf unterhaltsberechtigter Kinder steigt. Die Erhöhung beruht auf der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags.
Weiterlesen …Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 EStG. Dies hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 10.03.2015 klargestellt und damit die Rechtsprechung des III. Senats bestätigt.
Weiterlesen …Der Scheinvater begehrte Auskunft gegen die Mutter des Kindes auf Mitteilung des möglichen Erzeugers. Durch die Mitteilung der Mutter, der mögliche Erzeuger oder dessen Name sei ihr nicht bekannt, wird der Auskunftsanspruch nicht erfüllt.
Weiterlesen …Im letzten Jahr sind in Deutschland knapp 170.000 Ehen geschieden worden. Das waren 5,2 Prozent weniger als 2012.
Weiterlesen …Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind alleine und heimlich zur Welt bringen. Jede Frau hat das Recht, bei den Schwangerschaftsberatungsstellen während und nach der Schwangerschaft anonym und beschützt Hilfe zu suchen. So sieht es das Gesetz vor zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, das am 01.Mai 2014 in Kraft tritt. Zur Informationsbroschüre.
Ein ehebedingter Nachteil besteht darin, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als er bei hinweg gedachter Ehe erwerben würde. Dieser Nachteil wird ausgeglichen, wenn er Altersvorsorgeunterhalt erlangen kann, Az XII ZB 235/13, Beschluss vom 12.3.2014 (Quelle: BGH)