Familienrecht

Steuer-ID für weitere Kindergeldzahlung ab 2016

Wer mit einem Neuantrag Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben.

Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, sollten unbedingt die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Familienkasse mitteilen. Die Familienkassen werden es zunächst nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Erhält die Familienkasse die Steuer-ID´s nicht, wird die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufgehoben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückgefordert.(Quelle: BFM)

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