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Bundestag beschließt Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Mehr Rechtssicherheit für Deutschlands Luftrettung und weniger Fluglärm für betroffene Anwohner: Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor, den der Bundestag jetzt angenommen hat. Wie die Bundesregierung am 14.04.2016 mitteilte, dient das Änderungsgesetz im Wesentlichen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in den Bereichen Landestellen und Flugplatzbetrieb. Es nimmt zudem die Leitsätze eines Gerichtsurteils über die Festlegung von Flugrouten auf.

weiterführene Info finden Sie hier: BT Drucksache 1806988