Posse in Baden-Würtemberg: Befangenheit des Gerichts im eigenen Scheidungsverfahren eines Familienrichters
In einem Scheidungsverfahren gegen einen Richter, der an dem örtlich zuständigen Gericht als Familienrichter tätig ist, hatten sich alle Richter für Befangen erklärt.
Der Antrag auf Auskunft zum Trennungsunterhalt konnte daher nicht zugestellt werden. Daraufhin wurde das zuständige Landgericht gebeten, ein anderes Familiengericht für örtlich zuständig zu erklären.
Das Landgericht lehnte dies ab. Da der Ehemann weiterhin freiwillig keinen Trennungsunterhalt zahlt, schaut die Ehefrau mit ihrem geringen Einkommen derzeit in die Röhre.