Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle 2019

Wie jedes Jahr ändert sich zum Jahreswechsel wieder der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

Zum einen steigen erneut die Bedarfssätze für minderjährige Kinder in der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts. Die Bedarfssätze volljähriger Kinder bleiben hingegen unverändert.

Der monatliche Mindestunterhalt für Kinder beträgt in der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro und für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro.