BGH: 15 Euro für Nacherstellung von Kontoauszügen ist zu teuer
Eine von einer Bank verwendete Klausel, mit der sie für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug pauschal 15 Euro erhebt, ist unwirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nacherstellung für die weit überwiegende Zahl der Kunden tatsächlich deutlich geringere Kosten verursacht. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.12.2013 entschieden (Az.: XI ZR 66/13) (Quelle: beck-online)