Familienrecht

Düsseldorfer Tabelle: Höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ab 2013

Ändern wird sich nur der Selbstbehalt: Der notwendige Selbstbehalt wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöht.

Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt von 770 auf 800 Euro.

Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben.

Die Anpassung berücksichtigt damit die Erhöhung der SGB II Sätze („Hartz IV“) zum 1. Januar 2013.

Der Kindesunterhalt hingegen wird 2013 nicht erhöht, da er sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet, welcher 2013 nicht angehoben wird. (Quelle: OLG Düsseldorf)

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