Familienrecht

Bundestag beschließt mehr Rechte für leibliche Väter…

…sofern sie sich ernsthaft für ihr Kind interessieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Umgang dem Kindeswohl diene.

Neben dem Recht auf Umgang sollen leibliche Väter künftig auch das Recht erhalten, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, soweit das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Bestünden Zweifel an der Vaterschaft, so könne diese Frage innerhalb des Umgangs- beziehungsweise Auskunftsverfahrens geklärt werden. Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz noch vom Bundesrat beschlossen und sodann verkündet werden. (Quelle: beck-online)

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