Erbrecht

BGH: Erben müssen auch den Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied den Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in einem bekannten Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag, den die Tochter mit Facebook geschlossen hatte, ist demnach Teil des Erbes der Eltern, so dass die Erben den kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben.

Damit fällt der digitaler Nachlass ins Erbe.(Quelle: BGH, 12.07.2018 – III ZR 183/17)