Erbrecht

Bundesregierung beschließt Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Das Bundeskabinett hat am 08.07.2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.

Das BVerfG hatte mit Urteil vom 17. Dezember 2014 (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12) die bestehenden Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten, um Unternehmen in ihrem Bestand zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Das Gericht hielt die Ausgestaltung der Verschonungsregelungen jedoch teilweise mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar. (Quelle: Bundesfinanzministerium)

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