KG Berlin: Kein Kinderfoto für den Vater – Datenschutz sticht Auskunftsrecht
Ein Vater verlangte von der Mutter seiner etwa zwölfjährigen Tochter die Überlassung eines aktuellen Fotos – gestützt auf § 1686 BGB. Die Tochter lebt bei der Mutter, der Kontakt zum Vater scheint eingeschränkt oder konfliktbelastet zu sein. Das Familiengericht hatte den Antrag des Vaters abgewiesen; das Kammergericht (KG Berlin) bestätigte dies im Beschwerdeverfahren.
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