BGH: Kein Extra-Geld vom Pflichtigen – wenn Nebenjob realistisch nicht zumutbar ist
Zwei Kinder, vertreten durch ihren Vater, forderten Unterhalt von ihrer Mutter, die seit der Trennung Vollzeit als Steuerfachgehilfin arbeitet. Es wurde darüber gestritten, ob ihr fiktiv zusätzliche Einkünfte aus einer Nebentätigkeit angerechnet werden können – obwohl ihr Arbeitgeber diese untersagt hatte. Zudem wohnte die Mutter mit ihrer eigenen Mutter in einer Wohnung, was nach Ansicht der Kinder zu einer Kostenersparnis führte, die eine Kürzung des Selbstbehalts rechtfertige.
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