Familienrecht

Zuweisung der Ehewohnung nach der Scheidung

Die Zuweisung einer gemeinsamen Ehewohnung nach der Scheidung eines kinderlosen Ehepaares richtet sich vorrangig danach, wer stärker auf ihre Nutzung angewiesen ist. Im Fall von zwei körperlich behinderten Ehegatten sind in die Abwägung insbesondere der Grad der Pflegebedürftigkeit sowie die sozialen Bindungen an das Umfeld einzubeziehen. 

Ein Ehegatte kann die Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung u.a. dann verlangen, wenn er auf deren Nutzung in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere oder wenn die Überlassung aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht. 
Dabei sind alle die Lebensverhältnisse der Ehegatten bestimmenden Umstände in eine Gesamtabwägung einzustellen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 18.05.2022 (6 UF 42/22)