Familienrecht

Eingetragene Lebenspartner

VGH Mannheim: Auch eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Witwergeld.

Nach dem Tod eines Beamten steht seinem Lebenspartner, der mit ihm in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, Witwergeld wie dem hinterbliebenen Ehepartner eines Beamten zu. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am 03.04.2012 (Az.: 4 S 1773/09) entschieden. Damit ist das Land Baden-Württemberg zur Gewährung von Witwergeld verpflichtet. (Quelle: Deutscher Anwaltverein)

zu www.familienrecht-nicklas.de