OLG Brandenburg: Unbefristeter nachehelicher Aufstockungsunterhalt nach über 30jähriger Ehe und ehebedingtem Ausbildungsabbruch
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat entschieden, dass einer geschiedenen Frau ohne abgeschlossene Berufsausbildung nach über 30jähriger Ehe ein unbefristeter Anspruch auf nachehelichem Aufstockungsunterhalt besteht. Der im Vergleich zum Ex-Ehemann niedrigere Verdienst der Frau aus ungelernten Tätigkeiten stelle einen ehebedingten Nachteil dar, der auf einem Ausbildungsabbruch infolge Eheschließung und Kinderbetreuung beruhe.(Beschluss vom 21.02.2012, Az.: 10 UF 253/11)
Wegen der langen Dauer der Ehe sei dieser Nachteil voll und unbefristet auszugleichen (Quelle: beck-online.de),