Gütestelle

Staatlich anerkannte Stelle

Wir sind Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/M.

Damit sind wir eine staatlich anerkannte Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.

Als Schlichter haben wir bei Ausübung des Schlichteramtes unsere allgemeinen Berufspflichten zu beachten.

Wir üben das Schlichteramt unparteiisch und unabhängig aus.


Nachbarschaftsstreit

Bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann, besteht in bestimmten Streitfällen über folgende Ansprüche die Pflicht, vorher ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen:

Ansprüche aus § 906 BGB (Einwirkungen auf Grundstücke), § 910 BGB (Überwuchs), § 911 BGB (Hinüberfall), § 923 BGB (Grenzbaum), Nachbarrechte nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebs handelt.


Ehrverletzungen

Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind.


Wohnsitz in Hessen

Die Parteien müssen jeweils in Hessen wohnen oder ihren Sitz oder eine Niederlassung hier haben.

Ergänzende Angaben erhalten Sie hier.


Schlichtungsantrag

Ein Antrag an die Gütestelle können Sie hier herunterladen.


Schnelle Lösung

Ein Güteverfahren eignet sich insbesondere bei großen oder sehr großen Streitwerten.

Das Güteverfahren eignet sich bei allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, wo es nicht um die Klärung der Schuldfrage geht. Eine möglichst schnelle Lösung, mit der alle Beteiligten leben können, steht in der Regel im Mittelpunkt. Viele Gütestellen haben keine räumliche Begrenzung der Zuständigkeit und sind europa- oder sogar weltweit tätig.