Familienrecht

Vor der Stellung des Scheidungsantrages ist mindestens die einjährige Trennungsphase abzuwarten. Nur in Härtefällen kann eine Scheidung während der Jahresfrist erfolgen.

Im vorliegenden Fall hat die Ehefrau, die ein Kind von einem anderen Mann erwartet, innerhalb dieses Trennungsjahres einen Scheidungsantrag gestellt. Sie begründete dies mit ihrer Schwangerschaft und ihrer psychischen Erkrankung.

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