Familienrecht

2017 wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam sind, wenn mindestens einer der beiden Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2023 die Regelung für verfassungswidrig erklärt und insbesondere gerügt, daß eine Regelung der Folgen dieser unwirksamen Ehen fehlen würde.

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