Schmankerl

Unbefriedigendes Einschlaf- und Beischlaferlebnis im Urlaub

Der Fall: Der Kl. und seine Lebensgefährtin hatten ein Doppelzimmer mit Doppelbett bei einer Urlaubsreise nach Menorca gebucht. Der Kl. trug vor, daß es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien.

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