Familienrecht

Kein Anspruch des Kindes auf „ideale Eltern“

Das OLG Hamm hat entschieden, dass kein Kind Anspruch auf optimale Förderung hat. Der staatliche Anspruch hat sich auf die Abwehr von Gefahren zu beschränken. Für die Trennung der Kinder von der leiblichen Familie reicht es nicht aus, dass es andere Personen oder Einrichtungen gibt, die zur Erziehung und Förderung besser geeignet sind.

Entgegen der Ansicht vieler Jugendämter gehören die Eltern und deren gesellschaftliche Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes. (Quelle: OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2013, II-2 UF 227/12)

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