Schmankerl

Das Huhn „Sieglinde“ war öfters schon in TV Produktionen zu sehen und ein weiterhin gebuchter Star.

Leider kam ein Hund dazwischen und erlegte das freilaufende Huhn.

Die Huhnbesitzerin forderte vom Hundebesitzer 4.000 € Schadensersatz. Das Amtsgericht in Geldern sprach ihr nur 307,50 € zu. Es führte aus, daß die Huhnbesitzerin ein Mitverschulden daran hätte, weil sie ihr Huhn frei auf dem Hof herumlaufen ließ ….

Auf die Berufung erhöhte das Landgericht Kleve den Schadensersatz auf 615 €. Dieser Schadenersatz setzt sich zusammen aus: 15 EUR für ein neu anzuschaffendes Huhn und Ausbildungskosten von Sieglinde zusammen (zehn Trainerstunden à 60 EUR).

Einen entgangenen Gewinn aus den künftigen TV-Produktionen verneinte es.

Das LG stellte auch klar, daß die Huhnbesitzerin nicht ihr Nutztier gegen unangeleinte herumlaufende Hunde schützen müsse und lehnte ein Mitschuld ab..

Was lernen wir daraus: Fazit: Sperrt auf Eurem eigenen Grund und Boden Eure Haus- und Nutztiere besser ins Haus ein, es könnten Wolf, freilaufende Katze oder unangeleinte Hunde kommen und ihr seid selbst schuld, wenn ihr zum falschen Richter kommt …….

(LG Kleve, Urteil vom 17.01.2020, AZ: 5 S 25/19)