Schmankerl

BGH: Familienrichter brauchen keine Grundkenntnisse in Familienrecht

Ein Familienrichter hatte seinen Beschluss mit einer falschen Rechtsmittelbelehrung versehen; was gar nicht so selten ist. Der Rechtsanwalt hatte sich auf die Richtigkeit der Belehrung verlassen. Die Rechtsmittelfrist wurde versäumt. Eine Wiedereinsetzung wurde dem Rechtsanwalt, und damit seinem Mandanten, versagt.

Der BGH entschied nun, dass der Rechtsanwalt hätte wissen müssen, dass das Gericht eine falsche Belehrung verwendete. Ein Rechtsanwalt, der im Familienrecht tätig ist, muss Grundkenntnisse im Familienrecht haben; so der BGH.

Im Umkehrschluss heißt das, dass Familienrichter keine Grundkenntnisse haben müssen. (Quelle: BGH, 24.01.2018 – XII ZB 534/17)

Zur Info: Im Gegensatz zu Richtern, die keine Fortbildungspflicht haben, müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden jährlich an Fortbildungen absolvieren. Das mag wenig erscheinen, entspricht jedoch zumeist 3 Arbeitstagen, und das je Fachanwaltschaft.

Werden diese Stunden nicht abgeleistet, verliert der Rechtsanwalt seinen Fachanwaltstitel.

Bei meinen 3 Fachanwaltschaften sind dies mindestens 9 Arbeitstage pro Jahr nur für diese Pflichtfortbildungen.